Flugplatzordnung Stand: Mrz. 2019
Zufahrtsweg:
Fahrzeuge dürfen außer bei öffentl. Luftfahrtveranstaltungen
nur den Zufahrtsweg von der Kreisstraße Göbrichen - Nußbaum und
die gekennzeichneten Parkplätze benutzen. Abstellen auf
privaten Grundstücken ist nicht gestattet. Clubmitglieder
sollten dies im Hinblick auf ein gutes Verhältnis mit den
Grundstücksbesitzern und deren Wohlwollen ganz besonders
beachten.
Zur Benutzung des FSC-Fluggeländes berechtigt
sind:
- Mitglieder des Flugmodellsport-Club Neulingen e.V. mit einer
gültigen Modellflugversicherung
- Teilnehmer an einem vom FSC veranstalteten Wettbewerb/Flugtag
Liegt keine Mitgliedschaft vor, müssen sie von einem Club-Mitglied eingeladen sein. Nachweis einer Modellflugversicherung ist Voraussetzung. Das Anmeldeformular für Gastpiloten muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Nach fünfmaliger kostenloser Benutzung des Fluggeländes wird der Eintritt in den FSC erwartet. Ist ein Eintritt aus persönlichen oder clubinternen Gründen nicht möglich, ist die Weiterbenutzung des Fluggeländes im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich. Der Flugbetrieb von FSC - Mitgliedern darf durch Gastpiloten nicht eingeschränkt werden.
Zum Aufstieg zugelassen sind:
Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren und Segelflugmodelle mit
Funk- oder Fesselsteuerung Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren
müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein. Der Schallpegel
darf unter den vorgeschriebenen Messbedingungen 80,0 dB (A) / 7
m nicht überschreiten. Das maximale Startgewicht für Motor- und
Segelflugmodelle beträgt 25 kg. Das maximale Startgewicht
umfasst das Modell mit sämtlichen an Bord befindlichen
Betriebsstoffe (Treibstoff, Batterien) und
Ausrüstungsgegenstände (z.B. Fallschirmspringerpuppen,
Kameras).
Für Modelle über 15 kg gelten zusätzlich folgende
Regeln:
Bei der Ausstattung des Modells (Fernsteuerungskomponenten,
Stromversorgung, Motor) ist den Anforderungen des Grossmodells
Rechnung zu tragen und muss dem aktuell gültigen Stand der
Technik entsprechen. Während des Fluges von Flugmodellen über
15Kg oder dürfen keine weiteren Modelle gestartet werden. Der
Flugdienstleiter muss vor jeden Start benachrichtigt werden und
sein Einverständnis geben. Die Freigabe von Modellen größer
15kg erfolgt einmalig durch den Flugleiter oder einen anderen
durch den Verein bestimmten Sachverständigen. Dieser stellt
nach der Überprüfung eine Aufstiegserlaubnis für den Betrieb
auf dem Gelände des FSC Neulingen aus. Gastpiloten benötigen
eine gültige Versicherung und eine Freigabe durch den
Flugleiter, der diese nach Begutachtung des Modells erteilen
kann und die im Flugbuch vermerkt wird. Für Turbinengetriebe
Modelle gelten die gleichen Regeln wie für Modelle über 15 kg.
Betriebszeiten (entsprechend
Aufstiegsgenehmigung):
Werktage:
8:00 bis 30 min. vor
Sonnenuntergang
Sonn- und Feiertage: 9:00 bis 12:30 und
14:00 bis 19:00 bzw. 30. min vor Sonnenuntergang
(Mittagspause von April bis Ende September)
Modellflugbetrieb:
Modellflugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Beauftragten
des FSC-Neulingen durchgeführt werden. Der Beauftragte
(Flugbetriebsleiter) ist für die ordnungsgemäße Durchführung
des Modellflugbetriebs verantwortlich. Über jeden
Flugbetriebstag sind Aufzeichnungen zu führen, denen Beginn und
Ende des Flugbetriebs, die Namen des Beauftragten
(Flugbetriebsleiter) und der Modellpiloten sowie die erzielten
Startzahlen entnommen werden können. Die Gesamtzahl der
gleichzeitig im Betriebsraum fliegenden Modelle ist bei
Verbrennungsmotoren auf 3 begrenzt. Insgesamt dürfen sich nicht
mehr als 6 Modelle gleichzeitig in der Luft befinden. Beim
Einsatz von Flugmodellen über 25Kg (siehe oben) dürfen
gleichzeitig keine anderen Modelle fliegen.
Start Flächenmodell:
- generell entlang der Startbahnen (Ost-West; Süd-Nord)
entgegen der im Moment des Starts vorherrschenden Windrichtung
Start Hubschrauber:
- generell oberhalb (Richtung Ost ) der die asphaltierte
Startbahn in Querrichtung halbierenden Linie.
- der Motor darf auf dem Montagetisch bzw. in dessen Umgebung
gestartet werden, das Modell muss dann aber zum
Startplatz getragen werden.
Landung Flächenmodelle :
- generell entlang der Startbahnen (Ost-West; Süd-Nord)
entgegen der im Moment der Landung vorherrschenden
Windrichtung
- die Flugräume dürfen dabei jeweils um 15°, gemessen vom
Anfang der Landebahn auf der Landeanflugseite, in die
andere Richtung des Flugraumes überschritten werden.
Landung Hubschrauber:
- generell oberhalb (Richtung Ost ) der die asphaltierte
Startbahn in Querrichtung halbierenden Linie; das Modell
muss von seinem Landeplatz zu seinem Stellplatz getragen
werden. Flugraum ( siehe Skizze)
Für alle Flugmodelle mit Antrieb oder einem
Abfluggewicht über 5kg gilt:
- gleichzeitiger Flugbetrieb auf beiden Startbahnen ist nicht
erlaubt
- nach dem Start ist generell der der entsprechenden Startbahn
zugeteilte Flugraum zu nutzen
- der Flugraum für die Startbahn Süd-Nord befindet sich
ausschließlich östlich der Startbahn in Richtung Wald
- der Flugraum für die Startbahn Ost-West befindet sich
ausschließlich nördlich der Startbahn in Richtung Pappeln
- Flüge 90° zur Landebahn in Landebahnrichtung sind nicht
erlaubt Ein Wechsel der Flugräume während eines Fluges
ist nicht erlaubt!
Das Überfliegen der Kleingartenanlagen und des Aufenthaltsbereiches (Container) ist generell für alle Modelle verboten! ( Vereinsinterne Regelung! ) Kunstflüge über der asphaltierten Landebahn sind vor dem Flugbeginn mit dem Flugaufsichtshabenden abzusprechen.
Kennzeichnung und Wegesicherung:
Das Gelände muss gut erkennbar als Modellfluggelände
gekennzeichnet sein (Schilder „Achtung Flugbetrieb“
aufstellen). Die benachbarten Wege, welche bei Start und
Landung nicht in mind. 6 m Höhe überflogen werden können,
müssen bei Bedarf durch Posten gesichert werden.
Funksteuerung:
Es dürfen nur Fernsteuerungsanlagen verwendet werden, für die
eine gültige Betriebsgenehmigung vorliegt. Jeder Modellpilot
der einen Sender mit sich führt und sich auf dem Fluggelände
befindet, ist verpflichtet, sein Kennzeichen an der hierfür auf
dem Fluggelände vorhandenen Frequenztafel anzubringen
(Unbedingt vor Einschalten des Senders erledigen!). Unkundige
Piloten sind darauf schnellstens aufmerksam zu machen. Bei
Nutzung von 2,4Ghz Funkanlagen ist der Flugaufsichtshabende zu
informieren. Ist ein Flug beendet und das Modell am
Abstellplatz, ist umgehend aus Gründen der Störsicherheit die
Senderantenne einzufahren. Piloten mit gleichen Frequenzen
haben sich über die Startfolgen intern und freundschaftlich zu
einigen. Treten Funkstörungen auf, so sind die betroffenen
Anlagen sofort außer Betrieb zu setzen. Erforderlichenfalls ist
der gesamte Flugbetrieb so lange einzustellen, bis die
Störquelle gefunden und ausgeschaltet ist.
Sicherheit und Ordnung:
Jeder Teilnehmer am Modellflugbetrieb hat sich so zu verhalten,
dass die Ordnung des Modellflugbetriebs sowie die öffentliche
Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und
Sachen, nicht gestört oder gefährdet werden. Es dürfen nur
Modelle gestartet werden, welche sich in technisch
einwandfreien Zustand befinden. Jeder Pilot ist für sein Modell
und dessen Sicherheit selbst verantwortlich. Flugmodelle dürfen
nur gestartet oder gelandet werden, wenn die
Flugbetriebsflächen und die angrenzenden Wege frei von
Personen, Fahrzeugen oder sonstigen beweglichen Hindernissen
sind. Das Fliegen über Zuschauern oder den Modellabstellplätzen
ist nicht erlaubt. Zuschauer dürfen sich nur im dafür
abgegrenzten Raum aufhalten. Für Zuschauer ist das Betreten der
Startbahn oder Aufenthalt daneben verboten. Auf strikte
Einhaltung ist zu achten.
Starts und Landungen von Flugmodellen sind auf den hierfür
vorgesehenen Plätzen vorzunehmen.
Sonderflüge:
Sehr schnelle Delta- oder Speed-Modelle, Großmodelle, die
ersten Schleppflüge eines Piloten, Einfliegen neuer Flugmodelle
usw. stellen ein erhöhtes Risiko dar. Starterlaubnis muss daher
beim Flugbetriebsleiter extra eingeholt werden. Dieser wird vor
Startfreigabe die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
treffen. Testflug-Reihen werden nur durchgeführt, wenn keine
größere Anzahl von Zuschauern und Piloten mit ihren Modellen
anwesend sind. Der Pilot soll für die Dauer des Testfluges (je
1 Flug) den Flugbetriebsleiter um Einstellung des übrigen
Flugbetriebes bitten.
Verhalten während des Fluges:
Ferngesteuerte Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges
vom Piloten beobachtet werden. Bemannten Luftfahrzeugen ist
unbedingt und rechtzeitig auszuweichen. Das Anfliegen von
Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen
und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt. Im Flug ist eine
Sicherheitsmindesthöhe von 15 m über Grund, ausgenommen bei
Start und Landung, einzuhalten. Diese Höhe kann aus besonderen
Gründen (z. B. beim Kunstflug) mit Zustimmung des Flugleiters
über den Flugbetriebsflächen zeitweilig unterschritten werden.
Hierbei ist ein Abstand von 30 m zu den Wegen einzuhalten. Bei
umfangreichen Feldarbeiten wie Aussaat und Ernte unterhalb des
Betriebsluftraumes ist der Flugbetrieb einzustellen. Generell
wird nur auf der dem Zuschauerraum abgewandten Seite geflogen.
(Die Piloten stehen auf der gleichen Seite wie die Zuschauer).
Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen den in der Skizze
eingezeichneten Betriebsluftraum nicht verlassen. Zur
Vermeidung von Funkstörungen sollen sich Piloten mit
eingeschaltetem Sender nicht zu weit voneinander entfernen. Der
Flugleiter bestimmt die zu benutzende Startbahn. Alle Piloten
stehen während dem Flug an dem dafür vorgesehenen Ort (siehe
Zeichnung). Für Start und Landung darf dieser Bereich verlassen
werden.
Hubschrauberflug:
Schwebeflüge müssen in ausreichendem Abstand (15m) von Piloten
und Zuschauern durchgeführt werden. Der Platz für die
Schwebeflüge muss mit dem Flugleiter (Flugdienst) abgesprochen
werden. Schwebeflüge sollten auf 10 Minuten Flugzeit beschränkt
werden. Die Flugrichtung ist entsprechend der Windrichtung zu
wählen. Es darf nicht quer zur Startbahn geflogen werden.
Anfänger:
Neue Modellflieger müssen ihre Fähigkeiten beweisen, bevor sie
alleine fliegen dürfen. Anfänger dürfen nur unter Aufsicht
eines erfahrenen Piloten fliegen, der notfalls helfend
eingreifen kann.
Rücksichtnahme:
Einstellarbeiten, Betanken, Motoranwerfen werden nur auf den
Abstellplätzen vorgenommen. Längere Motorläufe werden abseits
der Abstellplätze vorgenommen, Dadurch wird vermieden, dass
andere Piloten gestört werden, andere Modelle verschmutzt
werden oder dass Verletzungen und Schäden entstehen, wenn ein
Modell unbeabsichtigt losrollt. Schwebeflüge mit Hubschraubern
sind bei regem Flugbetrieb, im Start- und Landebereich, auf 10
min begrenzt. Rücksichtnahme zahlt sich aus! Von jedem Mitglied
werden Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft erwartet. Das
Befolgen der Sicherheitsregeln allein genügt nicht. Genauso
wichtig ist es, die Rechte der anderen zu respektieren und ihm
und seinem Modell die verdiente Beachtung zu schenken.
Startverbot:
Der Flugleiter und seine Stellvertreter sind befugt, einem
Modellflieger Startverbot zu erteilen, wenn seine Flugweise,
sein Modell oder die RC-Anlage nicht den gestellten
Anforderungen entspricht. Desweiteren, wenn wiederholt gegen
die Sicherheitsregeln oder der Flugplatzordnung grob fahrlässig
verstoßen wird und Ermahnungen fruchtlos waren.
Flugdienst:
Der Flugdienstplan für die Wochenenden und Feiertage wird zu
Beginn jedes Jahres durch den 1.Flugleiter bestimmt und ist von
jedem eingeteilten Vereinsmitglied durchzuführen. Falls die
Durchführung nicht möglich ist hat das Mitglied die Pflicht
einen Ersatzmann zu benennen. Wird der Flugdienst nicht
durchgeführt so gilt ein Flugverbot für 2 Wochen ab dem
verpassten Flugdienst. Um die Flugaufsicht sicherzustellen
übernimmt der zuerst anwesende Pilot die Flugaufsicht, bis der
eingeteilte Flugbetriebsleiter seinen Dienst übernimmt. Nach
Absprache kann der Flugdienst an ein anderes Vereinsmitglied
übergeben werden. An Werktagen müssen sich die anwesenden
Piloten auf einen Flugbetriebsleiter einigen. Der Flugdienst
beinhaltet das Führen des am Platz zugängliche Flugbuches. In
dieses Flugbuch muss jeder Flug, auch Werktags, eingetragen
werden.
Anfahrt/Luftraum: